1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit ASADO ARGENTINO über die Durchführung
von Grillveranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen von ASADO ARGENTINO.
1.2 Der Kunde stellt die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Räume und Flächen
zur Verfügung. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Flächen und Räume zur Durchführung
der Veranstaltung geeignet sind. Insbesondere dann, wenn der Kunde diese Räume und Flächen bei
einem weiteren Anbieter anmietet.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG
2.1 Vertragspartner sind ASADO ARGENTINO und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
der Bestellung des Kunden durch ASADO ARGENTINO zustande. ASADO ARGENTINO steht es frei, die
Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
2.2 Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von ASADO ARGENTINO auftreten,
wird ASADO ARGENTINO bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu
beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet,
ASADO ARGENTINO rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 ASADO ARGENTINO ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von ASADO ARGENTINO
zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise von ASADO ARGENTINO zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
direkt oder über ASADO ARGENTINO beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von ASADO
ARGENTINO verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich als Pauschalpreise für die bestellte
Teilnehmerzahl mit einer mehr und minder Personenzahl von 5%. Als Kleinunternehmer im Sinne von
§ 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet.3.4 Rechnungen von ASADO ARGENTINO ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. ASADO
ARGENTINO kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist ASADO ARGENTINO berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. ASADO ARGENTINO bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 ASADO ARGENTINO ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine sind im Angebot in Textform vereinbart.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist ASADO ARGENTINO berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der
Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder
eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung von ASADO ARGENTINO aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit ASADO ARGENTINO geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn ASADO ARGENTINO der Vertragsaufhebung
ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu
einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2 Sofern zwischen ASADO ARGENTINO und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche von ASADO ARGENTINO auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber von ASADO ARGENTINO
ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein
gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt ASADO ARGENTINO einer Vertragsaufhebung
nicht zu, behält ASADO ARGENTINO den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz
Nichtinanspruchnahme der Leistung. ASADO ARGENTINO hat die Einnahmen aus anderweitiger
Veranstaltungen sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. ASADO ARGENTINO
steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 4. und der 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin
zurück, ist ASADO ARGENTINO berechtigt 30 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen, bei
einem Rücktritt zwischen der 3. und der 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin sind es 50% des
vereinbarten Preises, bei jedem späteren Rücktritt ist es der volle vereinbarte Preis.
5. RÜCKTRITT durch ASADO ARGENTINO
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist ASADO ARGENTINO in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten
Veranstaltung vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von ASADO ARGENTINO mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5
und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach
Verstreichen einer von ASADO ARGENTINO gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
ASADO ARGENTINO ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist ASADO ARGENTINO berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls- Höhere Gewalt oder andere von ASADO
ARGENTINO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- ASADO ARGENTINO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von ASADO ARGENTINO in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von
ASADO ARGENTINO zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt von ASADO ARGENTINO begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss ASADO ARGENTINO spätestens zehn
Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von ASADO
ARGENTINO, die in Textform erfolgen muss. Der Abrechnung wird der Pauschalpreis zugrunde gelegt.
Eine Anpassung des Pauschalpreises an die neue Teilnehmerzahl wird dem Kunden mitgeteilt und ist
ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden Bestandteil des Vertrages. Eine Ablehnung des neuen
Preises bedarf der Schriftform. In diesem Fall bleibt der vorangegangene Vertrag unberührt und
behält seine Gültigkeit.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss ASADO ARGENTINO spätestens zehn
Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von ASADO
ARGENTINO, die in Textform erfolgen muss. Der Abrechnung wird der Pauschalpreis zugrunde gelegt.
Eine Anpassung des Pauschalpreises an die neue Teilnehmerzahl wird dem Kunden mitgeteilt und ist
ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden Bestandteil des Vertrages. Eine Ablehnung des neuen
Preises bedarf der Schriftform. In diesem Fall bleibt der vorangegangene Vertrag unberührt und
behält seine Gültigkeit.
6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und
stimmt ASADO ARGENTINO diesen Abweichungen zu, so kann ASADO ARGENTINO die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, ASADO ARGENTINO trifft ein
Verschulden.
7. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich mitbringen. Ausnahmen
sind, wenn der Kunde die Räume und Flächen für die Veranstaltung bei einem dritten angemietet
hat. In diesem Fall gelten die Bestimmungen des Vermieters. ASADO ARGENTINO sollte über Umfang
und Menge der mitgebrachten Speisen informiert werden.
8. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
8.1 Soweit ASADO ARGENTINO für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des
Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er
stellt ASADO ARGENTINO von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen
frei.
8.2 Störungen an von ASADO ARGENTINO zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten
oder gemindert werden, soweit ASADO ARGENTINO diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf
Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Flächen. ASADO ARGENTINO übernimmt für
Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden.
10. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar,
die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem
Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
10.2 ASADO ARGENTINO kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung
verlangen.
11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Weinstadt-Beutelsbach. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Weinstadt-Beutelsbach.
11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.